Motorsäge
Benzintrennschleifer
Holzspalter
Freischneider
Motorsense
Heckenscherre
Laubbläser
Rasentraktor
Rasenmäher
Automower
Motorhacke
Schneefräse
Vertikutierer
Zubehör
Pferdeanhänger
Viehanhänger
Pritschenlader
Kofferanhänger
Hol- & Bringservice
Vor Ort Service
Geräte Einwintern
Service & Kosten
Schneeräumung
AGB's

Willkommen bei Quad & Kleingeräteservice



AGB's Verkauf

1. Allgemeines
a) Für unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen.
--Der Auftraggeber oder Käufer erkennt durch die Bestellung oder Auftragsvergabe die Bedingungen als Teil des Vertrages an.
--Abänderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.
b) Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Auftraggeber in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der
--Verkaufsbedingungen des Lieferanten ausschliesst und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von unserer Seite nicht erfolgt.

2. Angebote und Vertragsabschluss
--Angebote durch uns sind stets freibleibend bis zu unserer schriftlichen Bestätigung der Bestellung oder Auftragsvergabe.

3. Merkmale des Fahrzeuges/ Zubehör & Teile
a) Die in Prospekten und Preislisten angegebenen Daten und Messwerte sind nur Näherungswerte.
b) Vorbehalten bleiben unerhebliche und zumutbare Unterschiede zu dem im Vertrag umschriebenen Fahrzeug, dessen Form, Farbton und
--Ausstattung.

4. Verpackung
--Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen.

5. Lieferung und Versand
a) Die Lieferung von Paketen erfolgt nach den aktuell geltenden Schweizer Post-Porto Tarifen.
b) Bei Eillieferungen, die nicht durch ein Versäumnis unsererseits entstanden sind, werden hieraus resultierende Kosten gesondert berechnet.
c) Bei persönlich überbrachten Lieferungen erheben wir eine Kilometerpauschale in Höhe von SFr. 1.50 (ausgenommen sind im Kauf-Vertrag pauschal
--geregelte Lieferungen).
d) Die in den Auftragsbestätigungen jeweils angegebenen Lieferfristen werden weitgehendst erfüllt, sind jedoch nicht verbindlich. Das Recht
--Teillieferungen zu vollziehen, bleibt vorbehalten. Irgendwelche Ansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden nicht anerkannt.
e) Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. Schadenersatz muss stets vom Empfänger beim Anlieferer beansprucht werden.

6. Preisstellung
--Der bei Vertragsabschluss gültige Katalogpreis ist die Grundlage des vereinbarten Preises.
a) Die in unserer Preisliste angegebenen Preise verstehen sich pro Stück inkl. Mehrwertsteuer und sind unverbindlich.
b) Zur Berechnung erlangen die am Bestelltag gültigen Preise, soweit es sich nicht ausnahmsweise um Aufträge handelt, die ausdrücklich zu Festpreisen
--bestätigt werden.
c) Falls zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem vereinbarten Lieferungstermin mehr als 3 Monate liegen, so ist der Verkäufer berechtigt und
--verpflichtet, den Preis im Verhältnis zur Änderung des Katalogpreises zu erhöhen bzw. zu senken.
d) Es ist ausschliesslich der Vertragspreis in CHF gültig!

7. Verzug
--Der Verkäufer kann beim Käufer erst nach erfolgter schriftlicher Mahnung und nach Ablauf einer Nachfrist von 30 Tagen die gesetzlich
--vorgesehenen Verzugsfolgen geltend machen.
--Danach hat der Verkäufer folgende Möglichkeiten:
a) auf der Erfüllung zu beharren und Schadenersatz zu verlangen.
b) auf die Erfüllung des Vertrages, resp. auf die Lieferung des Fahrzeuges zu verzichten und die bereits erhaltene Anzahlung als Schadenersatz zu
--verlangen.
c) weitere Schadenersatzforderungen sind dadurch nicht ausgeschlossen.
d) vom Vertrag zurücktreten.

--Dem Verkäufer stehen dieselben Rechte zu, wenn:
a) der Käufer mit der Bezahlung des Preises oder mindestens der Hälfte des Preises nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie unbenutztem Ablauf
--einer schriftlich eingeräumten Nachfrist von 30 Tagen in Verzug geraten ist.
b) Der bei Verzug oder Stundung vom Käufer zu bezahlende Zins beträgt 5% mehr als der Zinssatz der Zürcher Kantonalbank für variable, erste
--Hypotheken.

8. Eigentumsvorbehalt
--Der Verkäufer hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschliesslich Verzugszinsen und Spesen am Fahrzeug und dessen
--Zubehör einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB im entsprechenden Register einzutragen.

a) Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche gegenüber dem Verkäufer zustehenden Ansprüche restlos erfüllt sind.
b) Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind dem Käufer untersagt, allfällige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der
--Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen.
c) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und ermächtigt den Verkäufer zur
--Einziehung.
d) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren
--vollem Wert.
--Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Käufer von allen Verpflichtungen hieraus freigestellt wird.
e) Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an
--den neu entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
f) Wir sind berechtigt, den Lagerort der Ware des Käufers, selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt
--stehenden Waren zu betreten.

9. Haftung für Mängel
--Auf dem Fahrzeug besteht Fabrikgarantie gemäss den dem Käufer übergebenen Garantiebestimmungen.
--Für die Geltendmachung dieser Fabrikgarantie gelten folgende Bestimmungen:
a) Die gesetzliche Sachgewährleistung wird wegbedungen. An deren Stelle treten folgende Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer:
b) Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm festgestellten Defekte sofort dem Verkäufer zu melden und nötigenfalls vom Verkäufer feststellen zu
--lassen.
c) Durch unsachgemässe Behandlung, Wartung oder Pflege, durch Überbeanspruchung sowie durch eigenmächtige Veränderungen oder Umbau und durch
--Nichtbefolgen der Betriebsanleitung erlischt jede Gewährleistungspflicht.
d) Für Folgen des natürlichen Verschleisses besteht keine Gewährleistungspflicht.
e) Weitere Pflichten des Verkäufers im Rahmen der Gewährleistungspflicht bestehen nicht.
--Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben vorbehalten.
f) Mit der Veräusserung des Fahrzeuges gehen allfällige, noch bestehende Gewährleistungsansprüche an den neuen Inhaber über.

10. Rücksendungen und Reklamationen
a) Reklamationen bezüglich Unvollständigkeit oder äusserlich nicht erkennbaren Schäden müssen noch am Tag der Anlieferung spätesten jedoch am
--dritten Tag schriftlich bei uns angezeigt werden. Verspätet oder nicht ordnungsgemäss festgestellte Reklamationen werden nicht erstattet.
b) Für Rücksendungen von Artikeln die zuviel oder falsch bestellt wurden, erheben wir eine Rücknahmegebühr von 30% des Bruttowarenwertes. Dies
--gilt ebenso für Stornierungen die nach Auslieferung erfolgen. Die Rücknahme kann nur in verkaufsfähigem Zustand inkl. Verpackung und mit unserer
--vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung sowie eines Rücknahmescheines, der der Sendung beigefügt werden muss erfolgen.
--Alle Aufarbeitungs/-Fracht/ und Verpackungkosten gehen zu Lasten des Kunden.
c) Aktionsartikel sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht zur Gutschrift zurückgenommen.

11.Gewährleistung
a) Zur Prüfung Ihres Gewährleistungsanspruches ist immer eine Kopie der Kaufrechnung/ des Lieferscheines beizufügen.
--Fehlt dieser Nachweis, senden wir die Ware unbearbeitet gegen eine Bearbeitungspauschale unfrei an Sie zurück.
--Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn bei Rücklieferungen durch unsachgemässe Verpackung Transportschäden auftreten.
b) Der Gewährleistungsanspruch umfasst einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Kaufdatum.

12. Reparaturen
a) Bei Produkten die zur Reparatur eingesandt werden, muss eine Fehlerbeschreibung vorliegen, ansonsten behalten wir uns das Wahlrecht zwischen
--Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder einer unreparierten Rücksendung unfrei gegen eine Bearbeitungsgebühr vor.
b) Unberechtigte Beanstandungen oder Fremdprodukte werden gegen eine Bearbeitungspauschale unfrei an Sie zurückgesandt.
c) Bei Anerkennung der Beanstandung unsererseits, wobei der Nachweis beim Kunden liegt, behalten wir uns das Recht vor, beanstandete Waren in
--angemessener Frist nachzuarbeiten,kostenlosen Ersatz zu leisten oder unter Rückgängigmachung des Kaufvertrages die Ware zurückzunehmen oder
--den Mindestwert der Ware gutzuschreiben.

13. Übergang der Gefahr
--Bis zur Übergabe des Fahrzeuges trägt der Verkäufer die Gefahr für den Untergang oder die Wertverminderung des gekauften Fahrzeuges.
a) Die Gefahr geht indessen auf den Käufer über, sobald dieser mit der Annahme in Verzug ist und die schriftlich eingeräumte Nachfrist unbenutzt
--abgelaufen ist.

14. Technische Spezifikationen
a) Alle Angaben über Gewichte, Masse, technischen Daten sind sorgfältig erstellt. (Irrtum vorbehalten).
b) Die Lieferung ist diesbezüglich nicht verbindlich, da sich unsere Artikel in gestalterischer und technischer Hinsicht fortlaufend ändern, die dem
--technischen Fortschritt dienen, unterliegen.

15. Gerichtsstand
--Die Parteien vereinbaren für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit der Gerichte am Sitz, bzw. Wohnsitz des Verkäufers.
--Es gilt Schweizer Recht.

16. Schlussbestimmungen
--Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB resp. Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anfechtbar oder nichtig sein oder werden, bleiben
--die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und in vollem Umfang wirksam.



AGB's Vermietung

Allgemeine Mietbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag (AGB)

Die Vermietung des Quads erfolgt zu den auf dem Mietvertrag festgehaltenen, sowie auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen, die vom Mieter durch seine Unterschrift ausdrücklich als verbindlicher Vertragsinhalt anerkannt werden.

Übergabe des Miet-Quad

Der Mieter anerkennt, dass sich das Quad in gutem äusseren und in betriebssicherem Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich, das Mietquad bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter ist in diesem Fall lediglich der Vermieter, der Halter bleibt Eigentümer des Mietfahrzeuges.

Mietzins

Der Mietzins ist zusammen mit der vom Vermieter festgelegten Kaution im Voraus zu zahlbar. Allfällige Mehrkosten pro km sind nachträglich zu begleichen und können mit der Kaution verrechnet werden.

Versicherung und Verkehrssteuer

Für das Mietfahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung und die Verkehrsteuer ist bezahlt. Es gelten die Bestimmungen der durch den Halter abgeschlossenen Versicherungspolice. Bonuserhöhungen oder weiter Folgen im Schadensfall sind durch den Lenker zu decken. Alle Forderung en gegenüber dem Vermieter sind nichtig. Die Unfallversicherung für den Fahrer und Mitfahrer ist nicht inbegriffen. Der Fahrer und Mitfahrer ist für seine Unfallversicherung selber verantwortlich!

Pflege des Fahrzeuges

Das Miet-Quad ist nach dem Angaben des Vermieters zu pflegen und zu warten; der Motorenölstand und die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit sind vor jeder Fahrt zu überprüfen. Das Fahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bediene, bzw. damit zu fahren.

Benützung und Berechtigung zum Lenken des Mietfahrzeuges

Personen, die einen gültigen Führerausweis im Original vorweisen können. Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden oder einer im Mietvertrag unter “zusätzlicher Lenker“ eingetragener Person.
Gelände und Renneinsätze, sowie Transporte von Personen oder Waren sind verboten. Es dürfen keinerlei Teile montiert oder demontiert oder ausgetauscht werden.

Reparaturen und Wartungsarbeiten

Im In- und Ausland dürfen Reparaturen- und Wartungsarbeiten nur mit dem Einverständnis des Vermieters von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Pannen dürfen nur mit offiziellem Pannendienst, welche in der Fahrzeugvermietung ausgeschlossen ist oder von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Lässt der Mieter die genannten Arbeiten von anderen Personen ausführen oder Unterlassung der Inkenntnissetzung des Vermieters trägt er die Kosten in jedem Fall selber. Der Mieter kann keine Treibstoff-, Reinigungs-, Abschlepp-, Ersatzfahrzeug- oder etwelche andere Umtrieb oder Unkosten geltend machen.

Unfall, Diebstahl und andere Schadensfälle

Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter/Halter zu melden. Es gelten die Selbstbehalte gemäss der aktuellen Mietliste, pro Schadensfall. Der Haftpflichtselbstbehalt ist gemäss Versicherungspolice. Es ist in allen Schadenfällen ein Schadenformular auszufüllen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, je nach Aufwand eine Gebühr bis max. Fr. 200.00 dem Mieter in Rechnung zu stellen. Für vom Vermieter/Halter den Mieter bis zur nächsten Vermietung noch nachtäglich haftbar machen. Er hat derartige Schäden unmittelbar nach deren Feststellung dem Mieter mittels eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Alles ander wird direkt in Bar über den Vermieter via Kaution abgeglichen.

Rückgabe des Miet-Quad

Der Mieter verpflichtet sich, das Quad dem Vermieter zum vereinbartem Zeitpunkt in tadellosen Zustand, mit allen Dokumenten und Zubehör, gereinigt und mit dem gleichen Benzininhalt am Standort des Vermieters zurückgeben. Muss der Vermieter das Fahrzeug nachtanken so wird nebst den Benzinkosten eine Bearbeitungsaufwand Fr. 25.00 erhoben. Fahrzeugreinigung wird nach Aufwand verrechnet. Abbestellung oder Anfrage für Verlängerung des Mietverhältnisses haben mindestens 48 Stunden (bei Event-Reservationen 3 Wochen) vor Antritt bzw. Ende der vertraglichen Mietdauer beim Vermieter zu erfolgen. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht oder deckt die hinterlegte Kaution nicht die effektive Miete so erlischt der Mietvertrag sofort automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung. Der Mieter hat für alle daraus entstehende Massnahmen aufzukommen und trägt sämtliche daraus entstandenen Kosten.

Vertragsverletzung/Schlussbestimmungen

Bei Vertragsverletzung hat der Mieter die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Ein Retenisonsrecht des Mieters am Quad aus irgendwelchen Gründen ist ausgeschlossen. Mietgesuche können ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. Im Weiteren gelten die Bedingungen der auf diesem Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen. Der Gerichtsstand ist Egg.



Kontakt